Faber-Castell plant, rund 130 Stellen in Deutschland abzubauen, davon einen Großteil am Stammsitz Stein bei Nürnberg. Das Unternehmen will betriebsbedingte Kündigungen zwar nach eigenen Angaben „bestmöglich“ vermeiden und setzt auf Altersteilzeit, Ruhestandsregelungen und natürliche Fluktuation. Was das bedeutet, erfahren Sie im Folgenden.
Kündigungen sind damit aber nicht automatisch ausgeschlossen. Wer dennoch eine Kündigung erhält, sollte die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage im Blick behalten und die Erfolgsaussichten frühzeitig in einer Erstberatung prüfen lassen.
Inhaltsübersicht
FAQ | Auf einen Blick
Betrifft der Stellenabbau auch die Produktion, oder nur die Verwaltung?
Beides: Geplant sind vor allem Einschnitte in kleineren Fertigungslinien (“Schreiben + Zeichnen”, “Cosmetics”) sowie in Teilen der Verwaltung. Produktionsmitarbeitende sind also nicht automatisch ausgenommen.
Bekomme ich automatisch eine Abfindung, wenn mein Arbeitsplatz wegfällt?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Sie ergibt sich meist aus einem Sozialplan oder wird individuell verhandelt. Deswegen ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.
Bis wann muss ich mich wehren, wenn ich eine Kündigung erhalte?
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Wieso baut Faber-Castell 130 Stellen in Stein ab?
Der Schreibwarenhersteller Faber-Castell hat Ende November 2025 angekündigt, in Deutschland rund 130 Arbeitsplätze zu streichen. Betroffen sind vor allem der Stammsitz Stein bei Nürnberg sowie der oberfränkische Standort Geroldsgrün. Für viele Beschäftigte in der Region Nürnberg/Fürth/Stein bedeutet diese Nachricht zunächst vor allem eines: Unsicherheit.
- Wer ist betroffen?
- Was passiert mit älteren oder langjährigen Mitarbeitenden?
- Welche Rolle spielt die Gewerkschaft in den Verhandlungen?
- Was können Beschäftigte selbst tun, wenn eine Kündigung droht?
Solche Strukturveränderungen betreffen nicht nur Fabrikarbeiterinnen und Fabrikarbeiter in der Produktion, sondern häufig auch Beschäftigte in der Verwaltung. Anwaltskanzlei Akgün in Fürth (Bayern) begleitet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in genau solchen Situationen, von der ersten Einschätzung einer Kündigung über die Verhandlung von Abfindungen bis hin zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Faber-Castell verlagert von Stein nach Peru
Kleinere Fertigungslinien mit geringer Auslastung sollen vom Stammsitz in Stein und von Geroldsgrün nach Brasilien und Peru verlagert werden. Betroffen sind insbesondere die Produktionsbereiche „Schreiben + Zeichnen“ und „Cosmetics“ sowie Teile der Verwaltung. Als Gründe nennt das Unternehmen den globalen Wettbewerb, US-Zölle, eine allgemeine Konsumzurückhaltung sowie Veränderungen in der Handelslandschaft. Nach Angaben der IG Metall Westmittelfranken sollen am Standort Stein, an dem rund 950 Menschen beschäftigt sind, allein rund 109 Vollzeitstellen wegfallen – mehr als elf Prozent der dortigen Belegschaft. Der Stellenabbau soll bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026/27 umgesetzt werden, vorrangig über Altersteilzeit, Ruhestandsregelungen und natürliche Fluktuation. Auch andere Betriebe aus unterschiedlichen Bereichen verzeichnen in 2026 hohe Verluste und greifen zu härteren Maßnahmen. Finden Sie heraus, wie Sie gegen Kündigungen, Abfindungen oder Transfergesellschaften in 2027 vorgehen können.

Werden Mitarbeitende in Stein und Geroldsgrün gekündigt?
Für die Beschäftigten bedeutet ein solcher Stellenabbau zunächst nicht automatisch eine Kündigung. Unternehmen versuchen in der Regel, Personal zunächst über sozialverträgliche Instrumente abzubauen, bevor betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Dazu zählen typischerweise:
- Altersteilzeit: Ältere Beschäftigte reduzieren ihre Arbeitszeit schrittweise bis zur Rente, oft bei vollem oder nahezu vollem Lohnausgleich.
- Aufhebungsverträge: Arbeitgeber und Arbeitnehmer beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, meist gegen eine Abfindung. (Achtung: Hier können Sperrfristen beim Arbeitsamt drohen)
- Natürliche Fluktuation: Frei werdende Stellen durch Kündigung oder Renteneintritt werden schlicht nicht neu besetzt.
- Betriebsbedingte Kündigung: Reichen die genannten Maßnahmen nicht aus, kann das Unternehmen Arbeitsverhältnisse aus betrieblichen Gründen kündigen. (Hier wird eine Kündigungsschutzklage erforderlich)
In Neckarsulm droht dem Audi Werk ebenfalls die Schließung. Das ist die Folge von sinkenden Verkaufszahlen und einem schwächeren internationalen Markt. Wie Audi und der Mutterkonzern VW damit umgehen, erfahren Sie in einem gesonderten Beitrag.
Eine Ankündigung des Unternehmens zum Stellenabbau ist keine Kündigung. Erst wenn ein konkretes Kündigungsschreiben vorliegt, beginnen rechtliche Fristen zu laufen. Bis dahin lohnt es sich, die Kommunikation des Arbeitgebers sowie etwaige Informationen des Betriebsrats aufmerksam zu verfolgen.
Rechts sieht man, wie eine Kündigung des Arbeitgebers aussehen kann.
Wer noch keines hat, kann sich eine Musterkündigung von den KollegInnen bei AFA Rechtsanwälte runterladen.

Sozialauswahl: Kündigt man erst die jungen Mitarbeitenden?
Eine der häufigsten Sorgen bei Stellenabbau betrifft die sogenannte Sozialauswahl. Entgegen einer verbreiteten Annahme trifft eine betriebsbedingte Kündigung nicht automatisch zuerst jüngere oder kürzer beschäftigte Mitarbeitende. Nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss der Arbeitgeber bei der Auswahl, wer gekündigt wird, soziale Kriterien berücksichtigen, sofern mehrere vergleichbare Arbeitnehmer von der Maßnahme betroffen sein könnten. Zu diesen Kriterien zählen insbesondere:
Dauer der Betriebszugehörigkeit
Wer länger im Unternehmen arbeitet, genießt einen höheren Vertrauensschutz. Allerdings kommt es stark auf den Einzelfall an. Wenn zwei Mitarbeitende gleich lang im Betrieb sind, müssen weitere Kategorien betrachtet werden.
Lebensalter
Ältere Mitarbeitende haben in der Regel keine große Chance, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, wohingegen jüngere KandidatInnen leichter einen Job finden. Mit der aktuellen KI-Entwicklung ist dies aber nicht mehr so ohne Weiteres pauschalisierbar.
Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder dem Ehepartner
Wer weitere Kosten hat, die seinen Lebensalltag finanziell belasten, soll nicht noch zusätzlich mit der Kündigung endgültig in den Ruin getrieben werden. Dies ist auch zum Wohle der Unterhaltsberechtigten notwendig.
Schwerbehinderung
Ergibt sich vermutlich von selbst, aber Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Einschränkung sind aus Inklusionsgründen schützenswerter.
Der Schutz dieser Personengruppen tritt allerdings nur innerhalb vergleichbarer Tätigkeitsgruppen ein. Fehler bei der Sozialauswahl gehören zu den häufigsten Gründen, warum Kündigungsschutzklagen erfolgreich sind.
Was macht die Gewerkschaft im Kündigungsverfahren?
Die IG Metall hat sich bereits öffentlich kritisch zum geplanten Stellenabbau bei Faber-Castell geäußert und das Unternehmen aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam Konzepte zum Erhalt von Arbeitsplätzen zu entwickeln.
Gewerkschaften spielen in solchen Prozessen eine wichtige Rolle: Sie verhandeln häufig gemeinsam mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich (das ist eine Regelung, wie der Stellenabbau organisatorisch umgesetzt wird) und einen Sozialplan (eine Regelung über finanzielle Ausgleichsleistungen wie Abfindungen). Für gewerkschaftlich organisierte Mitarbeitende kann die IG Metall zudem eine erste Anlaufstelle für Fragen und eine gewisse Rechtsberatung sein, was sich anhand des aktuellen Stellenabbaus bei Mercedes-Benz deutlich zeigt.
Wichtig: Die Gewerkschaft verhandelt die kollektiven Rahmenbedingungen für die gesamte Belegschaft oder bestimmte Gruppen, aber sie vertritt nicht die individuellen Interessen vor Gericht. Wenn Sie eine konkrete Kündigung erhalten haben oder wenn die Abfindung im Sozialplan aus Ihrer Sicht unangemessen ist, sollten Sie eine Einzelfallberatung anstreben.
Sie denken, dass die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder kennen Ihre Rechte bei einem Kündigungsprozess nicht? Wir helfen Ihnen, die Situation rechtlich einzuordnen:
Wie unterschiedlich solche Verhandlungen ausgehen können, zeigt der Vergleich im Abschnitt weiter unten.
Wie läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ab?
Wer eine Kündigung erhält und diese für unwirksam hält, kann Kündigungsschutzklage erheben. Der Ablauf gliedert sich typischerweise in folgende Schritte:
- Fristwahrung: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, unabhängig davon, ob sie inhaltlich berechtigt war.
- Gütetermin: Meist innerhalb weniger Wochen findet ein erster Termin statt, in dem das Gericht auf eine gütliche Einigung – häufig in Form einer Abfindung – hinwirkt.
- Kammertermin: Kommt keine Einigung zustande, folgt ein weiterer Termin, in dem das Gericht die Rechtslage umfassend prüft und gegebenenfalls Beweis erhebt.
- Urteil oder Vergleich: Das Verfahren endet entweder mit einem Urteil oder, häufiger, mit einem gerichtlichen Vergleich, der oft eine Abfindung vorsieht.
Wichtig: Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Abfindung! Die meisten Menschen unterliegen hier einem Irrtum. Die Abfindung ist das Ergebnis einer Verhandlung oder eines Sozialplans. Wenn im Kündigungsschreiben eine Abfindung gem. § 1a KSchG angeboten wird, kann der Arbeitnehmer diese annehmen. Achten Sie drauf, dass die Berechnung für Sie vorteilhaft ist. Manche Arbeitgeber rechnen mit einem 0,5 Faktor bei Sozialplänen, obwohl ein 1,5 Faktor für Sie vorteilhafter ist.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage, und wer trägt die Kosten?
Die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens hängen vom sogenannten Streitwert ab, der sich meist am Bruttogehalt orientiert. Besonderheit im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Verfahrensausgang. Wer rechtsschutzversichert ist, hat diese Kosten in der Regel ohnehin abgedeckt; auch ein Mitgliedschaft in der IG Metall kann einen gewissen Rechtsschutz umfassen.
Für wen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage – und für wen eher nicht?
Nicht jede Kündigung sollte automatisch beklagt werden. Eine Klage ist besonders sinnvoll, wenn Zweifel an der Sozialauswahl bestehen (z.B. weil jüngere Kolleginnen oder Kollegen mit kürzerer Betriebszugehörigkeit im Betrieb verbleiben), wenn der Betriebsrat vorher nicht angehört wurde (wird selten der Fall sein), wenn der Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe für den Wegfall der konkreten Stelle benennen kann (bei einer Verlagerung von Stein nach Peru kann das der Fall sein) oder wenn eine höhere Abfindung realistisch ist, weil der Arbeitgeber einen Falschen Rechenweg vorgenommen hat.
Unterschreiben Sie nicht zu früh, sondern lassen Sie sich erst beraten. Im Zweifel verschenkt man hierdurch mehrere Tausend Euro. Wer dagegen unnötig klagt, verliert am Ende eventuell Geld und Zeit. Genau deshalb ist eine individuelle Prüfung erforderlich.
Wie gehen andere Unternehmen mit Stellenabbau um?
Ein Stellenabbau ist für keinen Betrieb eine angenehme Angelegenheit. Die folgende Tabelle soll kurz aufzeigen, wie große und namhafte Unternehmen mit Sozialplänen und Abfindungen umgehen.
| Unternehmen und Umfang | Ausgang |
|---|---|
| Siemens: 5.250 Stellen in Deutschland | Einigung ohne betriebsbedingte Kündigungen, Transfergesellschaft, Standortgarantien, ein sehr glatter Verlauf. |
| Mercedes-Benz: Sparprogramm, mehrere Tsd. Stellen in der Verwaltung | Einigung über Freiwilligkeit, Abfindungen zwischen 5.000 – 10.000 EUR, Beschäftigungssicherung bis 2034/35. Erst Protestdrohung, dann Kompromiss. |
| Volkswagen: 35.000 Stellen bis 2030 | Erst Streiks und gekündigte Beschäftigungsgarantie, dann Einigung ohne Werksschließung/Kündigungen, Abfindungen bis zu 400.000 € im Einzelfall. |
| Galeria Karstadt Kaufhof: Bis zu 5.000 Stellen, mehrere Insolvenzen | Verhandlungen unter Zeitdruck, Streiks, zahlreiche individuelle Kündigungsschutzklagen, sehr schlechter Verlauf. |
Fazit und Einschätzung
Es ist zwar ein harter Schlag, aber positiv ist, dass das Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen nach eigenen Angaben vermeiden möchte und auf sozialverträgliche Instrumente setzt. Aber die Erfahrung, dass bei Stellenabbauten dieser Größenordnung auch Kündigungen in der Praxis immerzu vorkommen und dass Sozialpläne nicht automatisch für jeden Einzelfall eine faire Lösung bieten.
Betroffene sollten sich daher nicht allein auf Zusagen des Unternehmens oder pauschale Aussagen der Gewerkschaft verlassen, sondern ihre individuelle Situation frühzeitig und eigenständig prüfen lassen. Die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage ist dabei der wichtigste Termin, den es nicht zu versäumen gilt.
Ein Beitrag von
RA Ahmet-Furkan Akgün
Ahmet-Furkan Akgün ist ein selbstständiger, deutscher Rechtsanwalt, externer Dozent und juristischer Content Creator mit Kanzleisitz in Fürth (Bayern). Er gilt als moderner, digital-nativer und authentischer Jurist, der sich stark in der Legal-Tech-Szene engagiert und für die Ausbildung von Jurastudierenden und ReferendarInnen einsetzt.
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