Aktuell sind noch alle 83 Galeria-Filialen geöffnet, doch 33 Standorte stehen auf dem Prüfstand. Beim Galeria Stellenabbau gilt für Kündigungen eine Klagefrist von drei Wochen, eine Abfindung besteht nicht automatisch, und das Gehalt sichert zunächst lediglich das Insolvenzgeld.
Inhaltsübersicht
FAQ | Auf einen Blick
Wird mein Galeria-Standort geschlossen?
Das steht noch nicht fest. Galeria hat im Juli 2026 ca. 33 Filialen zur Prüfung benannt, und der Insolvenzverwalter rechnet nicht mit dem Erhalt aller 83 Häuser.
Bekomme ich bei einer Kündigung eine Abfindung?
Nicht automatisch. Sie entsteht meist durch Sozialplan, Vergleich oder Aufhebungsvertrag und fällt in der Insolvenz oft geringer aus.
Muss ich gegen die Kündigung klagen?
Wer die Kündigung nicht hinnehmen will, muss binnen drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Danach gilt sie in der Regel als wirksam.
Galeria Schließungen: Was Beschäftigte jetzt wissen müssen
Rund 12.000 Beschäftigte fragen sich, ob ihr Standort bleibt, ob das Gehalt kommt und welche Rechte bei Kündigung und Abfindung gelten. Dieser Beitrag beantwortet das in der Reihenfolge, in der sich die Fragen meist stellen. Die Anwaltskanzlei Akgün in Fürth (Bayern) berät Arbeitnehmer regelmäßig bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung und erklärt in diesem Artikel die Besonderheiten einer Insolvenz. Wie sich Stellenabbau allgemein auf die Kündigungen auswirkt, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Stellenabbau 2027 und Klagemöglichkeiten bei Kündigungen.“
Welche Filialen sind bedroht?
Galeria beantragte am 2. Oktober 2026 beim Amtsgericht Düsseldorf die Insolvenz, vorläufiger Verwalter ist Frank Kebekus. Eine offizielle Schließungsliste gibt es bislang nicht. Die Liste vom Juli 2026 nennt diese 33 Standorte:
| Bundesland | Standorte |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Freiburg, Heilbronn, Mannheim, Offenburg, Singen |
| Bayern | Aschaffenburg, Bayreuth, Memmingen, München (Rotkreuzplatz), Würzburg |
| Berlin | Alexanderplatz, Hermannplatz, Kurfürstendamm, Spandau |
| Nordrhein-Westfalen | Euskirchen, Kleve, Köln (Breite Straße, Hohe Straße, Nippes), Mülheim, Münster |
| Rheinland-Pfalz | Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Speyer |
| Weitere | Potsdam, Hamburg-Eimsbüttel, Bad Homburg, Limburg, Wismar, Braunschweig, Oldenburg, Magdeburg |
Ob diese Liste noch gilt, ist offen.
Ist das Gehalt gesichert?
Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die ausgefallenes Nettogehalt für bis zu drei Monate vor Verfahrenseröffnung ersetzt. Für Galeria wurde es für Oktober bis Dezember zugesagt, zunächst für 9.685 Beschäftigte der Warenhausgesellschaft. Für rund 1.600 Beschäftigte weiterer Gesellschaften laufen eigene Verfahren. Der Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit muss innerhalb von 2 Monaten eingereicht werden. Ältere Rückstände werden als Insolvenzforderung beim Verwalter angemeldet, wobei die Quote oft niedrig ausfällt.
„Wussten Sie, dass Insolvenzgeld steuerfrei ist? Sie können den Betrag einfach in Ihrer Steuererklärung angeben und die Bescheinigung der Arbeitsagentur hinzufügen.“
Rechtsanwalt Ahmet-Furkan Akgün

Darf der Insolvenzverwalter kündigen?
Ja, der Insolvenzverwalter darf mit höchstens drei Monaten Frist zum Monatsende kündigen (§ 113 Insolvenzordnung), auch wenn der Vertrag längere Fristen vorsieht. Das Kündigungsschutzgesetz gilt aber weiter. Die Kündigung braucht also einen betrieblichen Grund und eine ordnungsgemäße Sozialauswahl, bei der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Fehler bei der Betriebsratsanhörung machen sie unwirksam. Wie wichtig die Sozialauswahl ist, zeigt auch der Fall Faber-Castell. Hier sind im Vergleich nur 130 Stellen betroffen, aber der rechtliche Rahmen ist der gleiche.
Gibt es eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es auch in der Insolvenz nicht. Möglich sind drei Wege:
- Sozialplan: Das ist eine Vereinbarung zwischen Verwalter und Betriebsrat, der die Nachteile der Entlassung ausgleicht. In der Insolvenz gibt es dabei im Durchschnitt höchstens etwa zweieinhalb Monatsgehälter pro Entlassenem. Dafür darf zudem nur ein Drittel des Geldes verwendet werden, das sonst an die Gläubiger ginge. Reicht das nicht, werden die Beträge gekürzt.
- Vergleich: Eine Einigung im Kündigungsschutzverfahren, die oft mit Abfindung endet. Wurde sie vor der Insolvenzeröffnung vereinbart, gibt es meist nur eine geringe Quote. Vereinbart sie der Verwalter danach, wird sie in der Regel aus der Insolvenzmasse gezahlt.
- Aufhebungsvertrag: Ein einvernehmliches Ende des Arbeitsverhältnisses. Er kann beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit auslösen und sollte nie ungeprüft unterschrieben werden.
Wie solche Angebote bei einem anderen Konzern geprüft werden, zeigt der Beitrag zur Kündigung nach Stellenabbau bei Mercedes.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Sie lohnt sich vor allem bei Fehlern in Sozialauswahl oder Betriebsratsanhörung. Ein Nachteil ist, dass in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst trägt, weshalb Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft vorab geklärt werden sollten. Wer die Frist versäumt, verliert die Kündigungsschutzklage endgültig.

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Was sollten Betroffene jetzt tun?
Diese Schritte sollten Sie befolgen, um bestens auf alle Fälle vorbereitet zu sein.
- Unterlagen sichern: Kündigung, Arbeitsvertrag und Abrechnungen sollten vollständig vorliegen, der Zugangstag wird notiert.
- Nichts vorschnell unterschreiben: Das gilt für Aufhebungsverträge, Eigenkündigungen und Wechsel in eine Transfergesellschaft, die Beschäftigte nach Stellenabbau für einige Monate auffängt. Ob sie bei der aktuellen Galeria-Insolvenz angeboten wird, ist offen.
- Betriebsrat einbeziehen: Er verhandelt Sozialplan und kennt das Verfahren im Haus.
- Arbeitssuchend melden: Das muss spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit geschehen, auch wenn Klage erhoben wird. Verspätet gemeldet, droht eine Sperrzeit von einer Woche. Arbeitslos melden sollten sich Betroffene dann spätestens am ersten Tag ohne Job.
- Beratung einholen: Eine frühe Prüfung klärt, ob Klage oder Verhandlung sinnvoller ist
Galeria ist zum vierten Mal insolvent, alle 83 Filialen laufen vorerst weiter, und 33 Standorte stehen auf dem Prüfstand. Beschäftigte sollten Fristen beachten, Angebote prüfen lassen und Ansprüche gegen die Insolvenz geltend machen.
Wie sieht die Zukunft von Galeria aus?
Nach den früheren Verfahren sind weitere Schließungen sehr wahrscheinlich und Abfindungen in der Insolvenz fallen definitiv bescheidener aus, als bei solventen Arbeitgebern. Gerade deshalb zählen Fristen und Formfehler. Wann das Verfahren eröffnet wird und welche Häuser stehenbleiben, ist offen. Die Anwaltskanzlei Akgün in Fürth (Bayern) prüft Kündigungen, Aufhebungsverträge und Abfindungsangebote und bewertet im Einzelfall, ob Klage oder Verhandlung sinnvoller ist.
Ein Beitrag von
RA Ahmet-Furkan Akgün
Ahmet-Furkan Akgün ist ein selbstständiger, deutscher Rechtsanwalt, externer Dozent und juristischer Content Creator mit Kanzleisitz in Fürth (Bayern). Er gilt als moderner, digital-nativer und authentischer Jurist, der sich stark in der Legal-Tech-Szene engagiert und für die Ausbildung von Jurastudierenden und ReferendarInnen einsetzt.
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